Seitenschutz / Durchbruchschutz

Das Seitenschutzgeländer gehört zur Kategorie der kollektiven Schutzeinrichtung. Gemäß §69 und §70 des ASCHG ist dieser den persönlichen Schutzeinrichtungen vorzuziehen. Ein großer Vorteil des kollektiven Schutzes ist, dass der Absturz generell verhindert wird. (Ausnahme: Fallschutznetze).

Beispiele: Auflastgehaltenes Seitenschutzgeländer, Geländer für Montage auf Attika, Lichtkuppeldurchbruchschutz

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